Kinderschutzfachkraft / IseF

Insoweit erfahrene Fachkraft (IseF)

Kinderschutzfachkraft / IseF2022-05-28T12:27:16+01:00

Fachberatung als insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft)

Laut Bundeskinderschutzgesetz haben haupt-, neben- und ehrenamtliche Tätige, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutzfachkraft.

Eine zertifizierte „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (IseF) ist rechtlich, verfahrensbezogen und fachlich Experte auf dem Gebiet der Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und verfügt über fundiertes Wissen zum Thema Kinderschutz, den kindlichen Grundbedürfnissen und rechtlichen Vorschriften.

Wer kann eine „iseF“ anfordern?

Steht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung im Raum wird eine iseF (auch „insoFa“ oder Kinderschutzfachkraft genannt) zum Beispiel durch (ehrenamtliche) Fachkräfte, das Jugendamt oder Berufsgeheimnisträger angefordert und eingebunden. Die Aufgabe einer iseF (insoweit erfahrene Fachkraft) ist es dann, sich möglichst wertfrei ein Bild von der Situation zu machen und kompetent zu beraten. Die Kinderschutzfachkraftt hat die Hauptaufgabe, die Qualität des Verfahrens zu garantieren, während die fallverantwortliche Fachkraft Experte für den Fall ist. Der Prozess ist vergleichbar mit Coaching, Supervision oder kollegialer Beratung.

Im Fokus steht immer das Wohl des Kindes

Wichtig ist, dass die fachliche Arbeit nicht durch persönliche Emotionen beeinflusst wird: Eine fachliche Haltung ist unerlässlich, damit wir uns ein objektives Bild der jeweiligen Situation machen und unsere Einschätzung dann ohne Wertung an die fallbetreuende Kinderschutzfachkraft oder das Team weitergeben können.

Die Aufgabe als insoweit erfahrene Fachkraft beschränkt sich nicht nur darauf, das Fachteam dazu zu bringen, den jeweiligen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, bevor eine Entscheidung getroffen wird, sondern auch auf die Ausarbeitung, Überarbeitung und Optimierung von (präventiven) Schutzkonzepten und Verfahrensabläufen. Hierbei werden wir von bei Bedarf von Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen unterstützt.

Gerne steht unsere insoweit erfahrene Fachkraft Marco Breitenstein Kitas, Schulen, öffentlichen und privaten Trägern sowie Kinderschutzeinrichtungen aktiv beratend, begleitend und schulend zur Seite.

Für die Zuordnung der Fachberatung im Kinderschutz (Kinderschutzfachkraft) zu den Paragraphen ist entscheidend, in welchem Arbeitskontext der Auftraggeber arbeitet:

BKA Kriminalstatistik (2018) Deutschland

0
Todesfälle
0
Tötungsversuche
0
mißhandelte Kinder
0
Kinder werden täglich krankenhausreif geschlagen

Fast 80% der getöteten Kinder waren jünger als sechs Jahre. Die Dunkelziffer wird auf mindestens die doppelte Zahl geschätzt.
Kindesmißhandlung passiert fast ausschließlich im direkten familiären Umfeld. 

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