Fachberatung als insoweit erfahrene Fachkraft (Kinderschutzfachkraft)
Laut Bundeskinderschutzgesetz haben haupt-, neben- und ehrenamtliche Tätige, die in Kontakt mit Kindern und Jugendlichen sind, bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung Anspruch auf Beratung durch eine im Kinderschutzfachkraft.
Eine zertifizierte „Insoweit erfahrene Fachkraft“ (IseF) ist rechtlich, verfahrensbezogen und fachlich Experte auf dem Gebiet der Ausgestaltung des Schutzauftrags bei Kindeswohlgefährdung und verfügt über fundiertes Wissen zum Thema Kinderschutz, den kindlichen Grundbedürfnissen und rechtlichen Vorschriften.
Wer kann eine „iseF“ anfordern?
Steht der Verdacht einer Kindeswohlgefährdung im Raum wird eine iseF (auch „insoFa“ oder Kinderschutzfachkraft genannt) zum Beispiel durch (ehrenamtliche) Fachkräfte, das Jugendamt oder Berufsgeheimnisträger angefordert und eingebunden. Die Aufgabe einer iseF (insoweit erfahrene Fachkraft) ist es dann, sich möglichst wertfrei ein Bild von der Situation zu machen und kompetent zu beraten. Die Kinderschutzfachkraftt hat die Hauptaufgabe, die Qualität des Verfahrens zu garantieren, während die fallverantwortliche Fachkraft Experte für den Fall ist. Der Prozess ist vergleichbar mit Coaching, Supervision oder kollegialer Beratung.
Im Fokus steht immer das Wohl des Kindes
Wichtig ist, dass die fachliche Arbeit nicht durch persönliche Emotionen beeinflusst wird: Eine fachliche Haltung ist unerlässlich, damit ich mir ein objektives Bild der jeweiligen Situation machen und meine Einschätzung dann ohne Wertung an die fallbetreuende Kinderschutzfachkraft oder das Team weitergeben kann.
Meine Aufgabe als insoweit erfahrene Fachkraft beschränkt sich nicht nur darauf, das Fachteam dazu zu bringen, den jeweiligen Fall aus verschiedenen Blickwinkeln zu beleuchten, bevor eine Entscheidung getroffen wird, sondern auch auf die Ausarbeitung, Überarbeitung und Optimierung von (präventiven) Schutzkonzepten und Verfahrensabläufen. Hierbei werde ich von bei Bedarf von Kollegen aus verschiedenen Fachbereichen unterstützt.
Gerne stehen wir Kitas, Schulen, öffentlichen und privaten Trägern sowie Kinderschutzeinrichtungen aktiv beratend, begleitend und schulend zur Seite.



Für die Zuordnung der Fachberatung im Kinderschutz (Kinderschutzfachkraft) zu den Paragraphen ist entscheidend, in welchem Arbeitskontext der Auftraggeber arbeitet:
- Fachkräfte in Kitas, unabhängig von der Trägerschaft der Einrichtung
- Kindertagespflege (Tagesmütter, -väter)
- teilstationäre Tagesgruppen
- Fachkräfte in Jugendwohngruppen
- SPFH (sofern nicht Kindeswohlgefährdung der Anlass der Aufnahme der SPFH war)
- Erziehungsbeistandschaft / Jugendbetreuer
- Schulsozialarbeit unabhängig vom Träger
- Mitarbeiter in Schulkindbetreuung unabhängig vom Träger (z. B. Caritas oder ev. Kirche als Träger)
- Logopäden, Ergotherapeuten, Psychomotoriker, Physiotherapeuten, Kinderkrankenpfleger u. ä. Heilberufe (insofern sie innerhalb eines Arbeitskontextes arbeiten, der für § 8 a relevant ist, z. B. wenn eine Ergotherapeutin in ein Kita-Team eingebettet ist)
Ehrenamtliche oder Fachkräfte in:
- Sport-, Musik- oder anderen Vereinen
- Kirchengruppen für Kinder / Jugendliche
- Pfadfinder
- Nachhilfe
- staatlich nicht anerkannte Privatschulen (= Privatschule, die zwar staatlich genehmig ist, deren Schulabschlüsse jedoch nicht anerkannt sind. Deshalb bedarf es der externen Prüfung, damit Schüler einen Abschluss erhalten.)
- Pfarrer
- Ärzte, Hebammen
- niedergelassene Psychologen, (Kinder-/Jugend-)Psychotherapeuten
- Fachkräfte in Erziehungsberatungsstellen, Ehe-/Familien- und Lebensberatungsstellen, Jugend- und Drogenberatungsstellen, Schwangerenberatung, Suchtberatung unabhängig von der Trägerschaft (kommunal, Wohlfahrtsverbände)
- Lehrer an staatlichen Schulen
- DSEH-Lehrkräfte
- Logopäden, Ergotherapeuten, Psychomotoriker, Physiotherapeuten, Kinderkrankenpfleger u. ä. Heilberufe (wenn ihr Arbeitskontext die eigene Praxis ist)

Systemisch-lösungsorientierte Arbeit im Bereich der Familien- und Jugendhilfe sowie Partner- und Paarberatung

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