Die Aufgaben der Jugendgerichtshilfe: Erziehen statt Strafen

Klar, so ganz ohne Regeln und Gesetze geht es auch in Deutschland nicht, denn ansonsten würden Chaos und Anarchie ausbrechen. Auch – und vor allem – Jugendliche und junge Erwachsene testen gerne ihre Grenzen aus – auch gegen geltendes Recht und Ordnung. Werden sie dabei erwischt, drohen Strafen und Sanktionen, die im Jugendstrafgesetz (JGG) geregelt sind. Doch im Vergleich zum Erwachsenenstrafrecht gibt es im Vergleich zum JGG verschiedene Unterschiede, wie etwa den Einsatz der Jugendgerichtshilfe (JGH). Doch welche Aufgaben hat die JGH eigentlich und wie wird man selbst Teil dieser Institution?

Wer verbirgt sich hinter der Jugendgerichtshilfe?

Die Jugendgerichtshilfe ist ein Teil des Jugendamtes und entsprechend dort anzutreffen. Sie ist immer dann gefragt, wenn ein Jugendlicher (im Alter zwischen 14 und 17 Jahren) oder ein Heranwachsender (im Alter zwischen 18 und 21 Jahren) straffällig geworden ist und sich vor Gericht verantworten muss.

Grundlage der JGH bildet der sechste Abschnitt des Jugendgerichtsgesetzes.

Die Besonderheiten des Jugendstrafrechts

Das Motto des Jugendstrafrechts lässt sich am ehesten mit „Erziehen statt Strafen“ beschreiben. Der Gesetzgeber möchte im JGG darauf Rücksicht nehmen, dass Jugendlichen weniger Umsicht für die Folgen kriminellen Verhaltens zugetraut werden kann als erwachsenen Straftätern.

Das Jugendstrafrecht wird nicht nur auf Personen unter 18 Jahren angewandt. Es ist unter bestimmten Voraussetzungen auch möglich, das Jugendstrafrecht auf Personen zwischen 18 und 21 Jahren anzuwenden. Eine dieser Voraussetzungen ist eine Reifeverzögerung der straffällig gewordenen Person. Der Gesetzgeber möchte dieser individuellen Verzögerung in Sachen Reife mit der Anwendung des Jugendstrafrechts Rechnung tragen und dem straffällig gewordenen Menschen durch „Dummheiten“ in jungen Lebensjahren nicht die weitere Zukunft verbauen. Damit wird der Gesetzgeber seinem eigenen Anspruch gerecht, junge Menschen besonders zu schützen und zu fördern.

Ziel der Maßnahmen im Jugendstrafrecht ist es, den straffällig gewordenen jungen Menschen für seine Tat und die möglichen Auswirkungen davon auf seine Zukunft zu sensibilisieren. Der junge Mensch soll also Einsicht über sein Verhalten lernen, sodass es zu keinen weiteren Straftaten kommt.

Aufgaben der Jugendgerichtshilfe (JGH)

Zentrale Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, das Gericht und die Staatsanwaltschaft durch Leistung von Haftentscheidungshilfen sowie der Durchführung von Jugenderhebungen zu unterstützen. Diese Aufgabe nimmt die JGH in Deutschland bereits seit dem Jahr 1922 wahr.

Im Auftrag der Staatsanwaltschaft sowie des Gerichtes erhebt die Jugendgerichtshilfe sämtliche Umstände, die maßgeblich dafür sind, um die junge Person und deren Lebensumstände angemessen beurteilen zu können.

Die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe erheben entsprechend alle erkennbaren Faktoren im Verhalten und den Lebensumständen des jungen Menschen. Hierzu zählen unter anderem das gesamte Lebensumfeld, aber auch die familiären Verhältnisse, in denen sich die Person befindet. Darüber hinaus achten die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe auch auf Bedürfnisse, Fähigkeiten, Neigungen sowie Entwicklungsmöglichkeiten des straffällig gewordenen jungen Menschen. Sollte es als notwendig erachtet werden, können zusätzlich Psychologen zu den Erhebungen hinzugezogen werden.

Ziel dieser Erhebungen ist es, der Staatsanwaltschaft bzw. dem Gericht ein möglichst umfangreiches Bild über die Persönlichkeit des jungen Menschen zu vermitteln. Dies mündet am Ende in einer sozialen Prognose, die von der Jugendgerichtshilfe entweder als positiv oder negativ eingestuft werden kann. Darüber hinaus empfehlen die Mitarbeiter der Jugendgerichtshilfe mögliche Maßnahmen, die notwendig erscheinen, um bestehende Problemlagen im Leben des jungen Menschen zu beseitigen. Diese Vorschläge können Einfluss auf das weitere Verfahren haben.

Ebenfalls eine wichtige Aufgabe der JGH ist es, dem Gericht eine Vorstellung davon zu vermitteln, welche geistige Reife der junge Erwachsene mit sich bringt und ob bei über 18-jährigen Personen im individuellen Fall das JGG Anwendung finden kann. Darüber entscheidet letztlich zwar das Gericht; dieses nimmt die Einschätzung seitens der JGH in der Regel aber sehr ernst, da sich die Mitarbeiter der JGH bereits im Vorfeld vor der Verhandlung intensiv mit dem Jugendlichen und dessen Lebensumfeld beschäftigt haben.

Wie wird man Teil der Jugendgerichtshilfe?

Grundlage für die Arbeit in der Jugendgerichtshilfe ist ein pädagogischer bzw. psychologischer Hintergrund. Typischerweise arbeiten daher Sozialarbeiter bzw. Sozialpädagogen bei der JGH. Für den Abschluss Sozialpädagoge bzw. Sozialarbeiter wiederum ist ein entsprechendes Studium an einer Universität oder einer Fachhochschule notwendig.

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