Der Verfahrensbeistand kann als Anwalt der Kinder bezeichnet werden und soll deren Interessen und Bedürfnisse bei Verfahren im Familienrecht oder bei Sorgerechtsstreitigkeiten vertreten. Der Verfahrensbeistand wird vom Gericht bestellt, wobei es sich oft um einen Rechtsanwalt, Sozialpädagogen, Psychologen oder Mediator handelt, generell kann aber jede Person mit entsprechener Qualifikation und Eignung auch Verfahrensbeistand sein. 

Corona schränkt Arbeit der Familiengerichte ein 

Die aktuelle Corona-Pandemie wirkt sich auch auf die Tätigkeit der Familiengerichte aus. Momentan (Stand: Mai 2020) werden nur Fälle verhandelt, die keinen Aufschub dulden. Wenn es um normale Verfahren bezüglich des Umgangs- oder Sorgerechts geht, müssen Termine vorerst aufgeschoben werden. 

Natürlich werden auch weiterhin Verfahrensbeistände bestellt, diese müssen aber im täglichen Umgang mit ihren Klienten so einiges beachten, schließlich gibt es aufgrund der Corona-Krise feste Hygiene- und Schutzvorschriften, die dringend eingehalten werden müssen. Die Arbeit des Verfahrensbeistands wird dadurch natürlich deutlich erschwert. Auf der anderen Seite gibt es aber auch positive Aspekte, welche diese außergewöhnliche Phase mit sich bringt. 

Entschleunigung des Alltag eröffnet neue Möglichkeiten 

Normalerweise sucht ein Verfahrensbeistand die Eltern des Kindes immer persönlich auf, außerdem stehen Besuche der Erzieher oder Lehrer in den jeweiligen Einrichtungen an. Da diese Möglichkeit momentan entfällt, bleibt nur noch der telefonische Kontakt, das allerdings verhindert jedoch häufig eine konkrete Einschätzung des Umfelds und der Reaktionen der Erwachsenen. Allerdings hat dieser Umstand auch den Vorteil, dass viele Menschen ihren Gefühlen freien Lauf lassen, wenn eine gewisse Distanz vorhanden ist. Kurzfristige Lösungen sind im Moment oftmals nicht möglich, so dass auch nach alternativen Wegen gesucht werden kann. 

Persönlicher Kontakt findet teilweise statt 

Kleinere Kinder im Alter von bis zu acht Jahren können sich am Telefon oder per Video-Konferenz nicht optimal mitteilen, in diesen Fällen ist es wichtig, dass ein Verfahrensbeistand sich einen persönlichen Eindruck verschafft, deshalb werden Gespräche unter Einhaltung des Abstandsgebotes weiterhin geführt. Bei sehr kleinen Kindern sind dabei auch die Eltern anwesend. Kinder können zum Gegenüber viel schneller Vertrauen aufbauen und sich eher öffnen, hilfreich ist es dabei, wenn das Kind auch die Mimik wahrnehmen kann, daher wird oft – unter Einhaltung der Abstandsregeln – auf einen Mund-Nase-Schutz verzichtet. Um das Risiko einer Ansteckung so gering wie möglich zu halten, tauscht man sich nach Möglichkeit während eines Spaziergangs im Freien aus.

Eine große Herausforderung ist auch der Umgang mit Kindern, die in einem Flüchtlingsheim untergebracht sind, da diese Einrichtungen für Besucher abgeriegelt sind. Vor allem dann, wenn es zusätzlich noch Verständnisprobleme aufgrund der Sprache gibt, führen Telefonate kaum zum Ziel. Der Verfahrensbeistand muss in jedem Fall individuell prüfen, ob ein persönlicher Kontakt notwendig ist, falls er sich nicht vermeiden lässt, finden nur Einzelgespräche und mit vorgeschriebenem Abstand statt.

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