Umgangsbegleitung

nach $1684 und als Träger der Jugendhilfe

Umgangsbegleitung2023-11-06T21:49:14+01:00

Begleitete, beschützte und unterstützende Umgänge

In manchen Fällen entscheidet das Familiengericht, dass Umgänge für einen gewissen Zeitraum begleitet werden sollen. Diese besondere Situation fordert Eltern und Kind, gerne unterstütze ich dabei wertschätzend und lösungsorientiert.

Jedes Kind hat das Recht auf Umgang, daher ist die Frage meistens nicht, ob Umgang stattfinden soll, sondern wie dieser (wieder) stattfinden kann.

Eine Umgangsbegleitung kann, für einige wenige Umgänge, vom Gericht bestellt werden. Im Regelfall werden wir allerdings als „freier Träger“ vom Jugendamt hinzugezogen und mit der Umgangsbegleitung beauftragt. Im Fokus haben wir stets das Wohl des Kindes, die Ausgestaltung des Umgangs orientiert sich an den (gerichtlichen) Vorgaben sowie an den Ergebnissen der Vorgespräche mit Jugendamt, Fachkräften und den Umgangsberechtigten.

Umgangsbegleitung kann zum Beispiel eine Kontaktanbahnung sein, wenn Umgang noch nie oder für eine längere Zeit nicht stattgefunden hat. In manchen Situationen ist es erforderlich, dem Kind oder den Kindern einen geschützten Rahmen zu geben und bei inadäquatem Verhalten einzuschreiten. Lernprozesse und Hilfestellungen im Alltag mit Kind sind ebenfalls Aufgaben, die während begleiteter Umgänge angeregt werden, beispielsweise in der Säuglings- und Kleinkindversorgung, Freizeitgestaltung, Lernunterstützung oder beim Bindungsaufbau. Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen in der Arbeit mit psychisch erkrankten Menschen, hochkonflikthaften Parteien und Traumapädagogik.

Vor- und Nachgespräche mit den Eltern und Umgangsberechtigten gehören ebenso zu einer guten und hilfreichen Umgangsbegleitung wie ein regelmäßiger Austausch mit involvierten Fachkräften und die Teilnahme an Hilfeplangesprächen.

Umgangsbegleitung und Umgangspflegschaften in Hessen und Rheinland-Pfalz. Eine Übersicht über die Gerichte beider Bundesländer, die in meinem Einzugsgebiet liegen, finden sie hier aufgeführt. Genannt ist jeweils das Oberlandesgericht (OLG) sowie das Amtsgericht (AG).

Hessen

OLG Frankfurt am Main, AG Frankfurt am Main, AG Bad Homburg von der Höhe, AG Königstein im Taunus, AG Weilburg, AG Wiesbaden, AG Rüdesheim am Rhein, AG Rüsselsheim, AG Bensheim, AG Dieburg, AG Kirchhain, AG Marburg

Rheinland-Pfalz

OLG Koblenz, AG Koblenz, AG Bad Kreuznach, AG Simmern (Hunsrück), AG Diez, AG Westerburg, AG Koblenz, AG Lahnstein, AG Montabaur, AG Cochem, AG Altenkirchen (Westerwald), AG Betzdorf, AG Mayen, AG Andernach, AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, AG Linz am Rhein, AG Neuwied, AG Sinzig, AG St. Goar, AG Mainz, AG Bingen, AG Daun, AG Alzey, AG Worms, AG Bingen am Rhein, AG Prüm, AG Wittlich

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