Allparteilichkeit – Was ist das eigentlich?

Allparteilichkeit beschreibt eine „Form der Neutralität“, die ein Mediator während eines Verfahrens unbedingt wahren muss. Es ist unabdingbar, dass der Vermittler für alle Seiten Partei ergreifen kann und keinerlei Sympathien oder Meinungstendenzen offenbart.

Neutralität ist das A und O bei der Vermittlung

Allparteilichkeit ist eine wichtige Grundvoraussetzung dafür, dass der Mediator von allen Beteiligten akzeptiert und respektiert wird. Darüber hinaus kann eine Atmosphäre geschaffen werden, in der eine freie Meinungsäußerung überhaupt erst möglich ist. Alle Parteien sollen bewusst im Unklaren darüber bleiben, welche Haltung der Mediator zum Konflikt hat und wessen Ansichten mit seinen korrespondieren. Demnach kann ein Mediator keine eigenen Interessen verfolgen, das bedeutet jedoch nicht, dass er keine persönliche Meinung haben darf. Sollte er diese äussern müssen oder wollen, muss er aber stets auf die Subjektivität hinweisen. Im Prinzip darf sie nur als Vorschlag mit eingebracht werden und sollte – wenn überhaupt – den Beteiligten nur als Anregung dienen.

Manchmal muss tatsächlich die schwächere Partei unterstützt werden, um eine zufriedenstellende Lösung finden zu können. Diese vorübergehende Unterstützung im Sinne der Allparteilichkeit muss aber dann auch für alle transparent sein. Der Mediator ist geschult und geübt darin, hier die Waage zu halten und alle am Verfahren beteiligten Parteien in gleicher Art und Weise und gleichem Umfang zu unterstützen und zu stärken, das „Kräftegleichgewicht“ wird also jederzeit gewahrt.

Allparteilichkeit in drei Varianten

Grundsätzlich muss man bei der Allparteilichkeit zwischen drei unterschiedlichen Formen unterscheiden, es gibt die Allparteilichkeit…

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